Welche Liegenschaften kommen üblicherweise im Bereich des Privatgutachtens zur Bewertung:
Eigentumswohnungen
Ein- & Mehrfamilienhäuser
Reihenhäuser
Villen
Zinshäuser
Anlageobjekte jeder Art
Gewerbe-Liegenschaften
Grundstücke
Baurechtsliegenschaften
Superädifikate
Außerdem Bewertung von Rechten und (Lasten oder Kosten)
Wege-, Fahr- und Straßenrecht
Fruchtgenussrecht
Wohn- und Gebrauchsrecht
Baurechte
Leitungsrecht
Reallasten und Ausgedinge